Teilnahmebedingungen für das DA Direkt Partnerprogramm

Stand: 01/2024

 

DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG (DA Direkt) vertreibt als Direktversicherer der Zurich Gruppe Deutschland Versicherungsprodukte.

Insbesondere vertreibt DA Direkt folgende Produkte:

  • Kfz-Versicherung Pkw und Motorrad (im Folgenden kurz „KFZ“ oder „KRAD“ genannt)
  • Privathaftpflichtversicherung (im Folgenden kurz „PHV“ genannt)
  • Hausratversicherung (im Folgenden kurz „HRV“ genannt)
  • Rechtsschutzversicherung (im Folgenden kurz „RSV“ genannt)
  • Unfallversicherung
  • Tierkrankenversicherung (im Folgenden kurz „TKV“ genannt)
  • Zahnzusatzversicherung (im Folgenden kurz „ZZV“ genannt)

 

1.      Geltungsbereich

1.1. Das DA Direkt-Partner-Programm ermöglicht es, natürlichen Personen ab 18 Jahren, Unternehmen bzw. Organisationen (nachfolgend „Partner“ genannt) seine Kundschaft über alle Kanäle und Werbeumfelder (z.B. Links, Banner, Flyer mit QR-Code, etc.) auf die Produktangebote der DA Direkt für Versicherungen hinzuweisen. Die Abschlüsse der Kunden über das Partner-Programm werden dem Partner zugeordnet und der Partner erhält eine Vergütung.

1.2.   Weiterhin ermöglicht das Partner-Programm den Partnern die Anbindung von zugehörigen Sub-Organisation oder natürlichen Personen zur persönlichen Empfehlung der oben genannten Produkte.

1.3.  Der Partner wird als Tippgeber tätig, d.h. er wird Kontakte zwischen seinen Kunden und DA Direkt erleichtern. Insofern eine Vermittlungstätigkeit eines Partners angestrebt wird, bedarf es einer gesonderten vertraglichen Regelung.

1.4. Der Partner ist nicht berechtigt, beratend oder vermittelnd im versicherungsvertragsrechtlichen Sinne tätig zu werden und/oder als Vermittler im Sinne des § 34 d GewO aufzutreten. Eine Vermittlungstätigkeit erfolgt vielmehr ausschließlich durch DA Direkt. 

1.5.  Der Partner ist nicht berechtigt, von Kunden Gelder, Schecks, Wechsel oder sonstige Vermögenswerte für DA Direkt in Empfang zu nehmen. Der Partner ist ferner nicht berechtigt, eigenmächtig Beiträge o. ä. zu erhöhen oder zu senken oder solche verbindlichen Erklärungen über die in dieser Vereinbarung umfassenden Produkte abzugeben, die von den Anweisungen der DA Direkt abweichen. Er ist ferner nicht berechtigt, im Namen oder für Rechnung der DA Direkt Verträge zu schließen. Der Tippgeber ist weder im eigenen Namen noch im Namen der DA Direkt berechtigt, Kundenzahlungen entgegenzunehmen oder einzuklagen. Er kann auch den gerichtlichen Einzug von Kundenzahlungen nicht verlangen und ist nicht befugt, den Kunden auf Ersatz einer entgangenen Vergütung in Anspruch zu nehmen.  

 

1.6. DA Direkt stellt allen Teilnehmern am Partner-Programm nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen verschiedene Werbemittel zur Verfügung.

1.7. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Partner-Programm von DA Direkt (nachfolgend „Partner-Programm“).

2.      Vertragspartner

DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft

Platz der Einheit 2

60327 Frankfurt am Main

 

Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main

Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 112118)

 

Nachfolgend „DA Direkt“ genannt.

„EASY Marketing“ ist Betreiber der Plattform des Partner-Programms und Dienstleister im Auftrag von DA Direkt.

3.      Definitionen

Account“ ist der Zugang eines Partners zur Online-Plattform des Partner-Programms, wie er nach erfolgreicher Registrierung und Freischaltung durch DA Direkt eröffnet wird. Der Zugang ist durch eine individuelle Benutzerkennung und ein Passwort (im Folgenden „Zugangsdaten“) geschützt. Ein Partner kann in seinem Account verschiedene Webseiten registrieren. Jede registrierte Webseite bedarf einer gesonderten Freischaltung durch DA Direkt.

Banner“ ist eine Grafik- oder Animationsdatei im .gif-, .flash-, .jpeg- oder .html- Format, welche in die Werbeumfeld integriert werden kann.

Höhere Gewalt” ist ein außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt der Partei, die sich auf das Vorliegen von Höherer Gewalt beruft, nicht verhindert werden kann, wie z.B. Naturkatastrophen, Unwetter, Feuer, Geiselnahme, Erdbeben, Krieg, Aufstände, Terroranschläge, Hochwasser, Pandemien etc. Als höhere Gewalt gelten jedoch nicht: Streik, Aussperrung oder die Nichtverfügbarkeit oder Störung von Kommunikationsdiensten und -infrastruktur, Verkehrsmitteln, Energie, Kraftstoffen oder Wasser.

EASY Marketing“ meint die EASY Marketing GmbH, als Betreiber der Plattform für das Partner-Programm der DA Direkt.

Genehmigte Website“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist eine Website, die der Publisher gegenüber DA Direkt unter Nennung der zu ihrer Adressierung verwendeten Internetdomain(s) bekannt gegeben hat und die von DA Direkt für die Einbindung genehmigter Werbemittel freigegeben worden ist, oder ein von dem Publisher betriebener, DA Direkt bekannt gegebener und von DA Direkt für die Einbindung genehmigter Werbemittel freigegebener Social-Media-Kanal (z. B. Facebook-Seite des Publishers).

Lead“ oder „Anfrage“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist ein vollständiger Satz von personenbezogenen Daten einer natürlichen Person bzw. von Kontaktdaten einer juristischen Person, Personengesellschaft oder sonstigen Personenvereinigung, die sich für den Bezug eines von DA Direkt beworbenen oder angebotenen Produktes interessiert und die ihre Daten vollständig gemäß den Vorgaben des jeweiligen Werbemittels eingegeben hat.

siteKey“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist eine für genehmigte Website einmalige, von DA Direkt zugewiesene spezifische Zeichenfolge, die DA Direkt u. a. die Identifizierung des Publishers und der diesem zugeordneten genehmigten Websites und damit die Zuordnung von Transaktionen und Umsätzen ermöglicht.

Partner-ID“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist eine für jedes Publisherkonto einmalige, dem Publisherkonto von DA Direkt zugewiesene spezifische Zeichenfolge, die der Identifizierung des Publisherkontos und damit des Publishers dient.

Partei“ meint DA Direkt oder den Partner; „Parteien“ meint DA Direkt und den Partner gemeinschaftlich.

Partner-Programm“ meint das Programm für die Partner der DA Direkt.

Partner“ meint jeden Teilnehmer am Partner-Programm, der zur Teilnahme am Partner-Programm berechtigt ist, sich ordnungsgemäß für das Partner-Programm registriert und diese Teilnahmebedingungen akzeptiert hat. Partner kann ein Publisher, ein Tippgeber oder sonstiger Empfehler sein.

Publisher-Segment“ – Ein Partner kann in verschiedene Segmente eingestuft werden. Unterschieden wird u.a. nach Publisher- und Provisionsgruppen

Sale“ oder „Abschluss“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist ein vollständiger Satz von personenbezogenen Daten einer natürlichen Person bzw. von Kontaktdaten einer juristischen Person, Personengesellschaft oder sonstigen Personenvereinigung, die ihre Daten vollständig gemäß den Vorgaben des jeweiligen Werbemittels bzw. der Abschlussstrecke eingegeben hat, zusammen mit einer auf den Abschluss eines Vertrages gerichteten, ausdrücklichen Erklärung dieser Person bzw. Personenvereinigung.

Textlinks“ sind Querverweise zu Seiten des Webshops, die in das Werbeumfeld integriert werden können.

„Transaktion“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist ein Lead oder ein Sale, für dessen Übermittlung an DA Direkt oder an einen von DA Direkt benannten Dritten bei Einhaltung der hierfür jeweils geltenden Bedingungen gemäß den Vergütungsbedingungen von DA Direkt eine Vergütung an den Publisher gezahlt wird.

Werbemittel“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind von DA Direkt für den Partner bereitgestellte Werbemittel oder von DA Direkt genehmigte Werbemittel des Partners, mit denen für Angebote von DA Direkt geworben wird oder die sonst der Generierung von Leads oder Sales für DA Direkt dienen.

Werbemittelcode“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist ein individuell für jeden Publisher angepasster HTML-Code, der für die Einbindung von Werbemitteln von DA Direkt in Werbeflächen verwendet werden muss und der u. a. den siteKey des Publishers enthält.

Werbeumfeld“ oder „Werbeflächen“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind Bereiche auf genehmigten Websites, in die der Partner genehmigte Werbemittel einbinden kann/darf. Weiterhin kann das Werbeumfeld von DA Direkt genehmigte Printmedien, Aufsteller o.ä. umfassen.

4.      Zulassung zur Partner-Plattform, Vertragsschluss

4.1.  Mit Registrierung über die Partner-Plattform unter Benennung seiner Werbeflächen sowie Angabe von E-Mail-Adresse, Vor- und Zuname, ggf. Firma, Geschäftsanschrift, Telefonnummer, Kontoverbindung und Steuernummer (Pflichtangaben) gibt der Partner ein Angebot über die Teilnahme an der Partnerplattform ab. Mit der Registrierung ordnet der Partner sein Angebot in das zutreffende Publisher-Segment ein. Die Einordnung unterliegt der Überprüfung durch DA Direkt und kann in begründeten Fällen geändert werden. Es können nur Webseiten angemeldet werden, die auf den anmeldenden Partner registriert sind oder zu deren Nutzung der angemeldete Partner berechtigt ist. Die angemeldeten Webseiten der Partner müssen ein vollständiges Impressum gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen enthalten und den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen genügen. Insofern Partner ohne Webseiten agieren, ist eine Beschreibung der werblichen Tätigkeit durch den Partner zu formulieren.

4.2. Der Vertrag mit dem Inhalt dieser Teilnahmebedingungen kommt mit der vollständigen Registrierung, dem Akzeptieren dieser Teilnahmebedingungen sowie der Aktivierung des Accounts durch DA Direkt zustande.

4.3. DA Direkt behält sich vor, das Angebot des Partner zum Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4.4.   Ein Anspruch auf Zulassung zum oder Teilnahme am Partner-Programm besteht nicht. Die Teilnahme am Partner-Programm ist ferner ausschließlich natürlichen oder juristischen Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen, welche bei der Teilnahme am Partnerprogramm in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer gem. § 14 BGB) handeln (nachfolgend: „Partner“), erlaubt. DA Direkt behält sich vor, die Vorlage von Nachweisen (z.B. Handelsregisterauszüge, Gewerbenachweis, Identitätsnachweis) über die Person des Partner und dessen Berechtigung zur Teilnahme am Partner-Programm zu verlangen. Der Partner ist nicht berechtigt, bei Anmeldung verschiedener Accounts unterschiedliche persönliche Daten anzugeben.

4.5.  Gegebenenfalls wird DA Direkt den Partner nach Eingang seines Angebots kontaktieren und weitere Informationen zu seiner Person (siehe Punkt 4.1 dieser Teilnahmebedingungen) und/oder den angebotenen Werbemitteln anfordern. Sollte der Partner auf die Aufforderung, weitere Informationen vorzulegen, innerhalb von 14 (in Worten: vierzehn) Tagen nicht reagiert haben, betrachtet DA Direkt sein Angebot als zurückgenommen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.

4.6.   Sofern DA Direkt innerhalb von dreißig Tagen ab Eingang eines Angebots auf Teilnahme am Partner-Programm nicht reagiert hat, gilt das Angebot als abgelehnt und es kommt ebenfalls kein Vertrag zustande.

5.      Zulassungsbeschränkungen

5.1. Zugelassen zum Partner-Programm von DA Direkt sind nur Partner-Webseiten, die keine der folgenden Ausschlussgründe aufweisen:

5.2. Websites, die gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen §§ 184 ff. StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), §§ 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) oder § 131 StGB (Gewaltdarstellung).

5.3.   Website mit Inhalten, die gegen die guten Sitten und geltende Gesetze oder die Rechte Dritter verstoßen.

5.4. Websites, die "under construction" oder nicht erreichbar sind bzw. überdurchschnittlich lange Ladezeiten aufweisen.

5.5.   Websites, die eine Website oder Seiten innerhalb von Websites so gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr mit der Website von DA Direkt besteht (z. B. Einbindung via i-frame).

5.6.   Websites mit Klick-Aufforderung oder Klick-Zwang. Automatisierte und irreführende Weiterleitungen zur Webseite von DA Direkt sind nicht erlaubt.

5.7.   Der Einsatz des Postview Trackings bzw. das Buchen von Postview Kampagnen auf anderen Seiten ist nur nach vorheriger Anfrage und schriftlicher Erlaubnis durch DA Direkt gestattet.

5.8.   Websites, die nicht über vollständiges Impressum verfügen, deren Inhalte nicht in deutscher Sprache abgefasst sind oder nicht über eine ansprechende Webseitengestaltung verfügen.

5.9.   SEM & SEO Richtlinien: Keywordbuying ist bis auf weiteres erlaubt. Untersagt ist das Bieten auf den Brand „DA Direkt“ in gleicher oder ähnlicher Schreibweise und in Wortkombinationen, wie zum Beispiel: „DA Direkt Gutschein“. Partner, die dagegen verstoßen, werden vom Partner-Programm ausgeschlossen. DA Direkt sowie die Domain da-direkt.de sind geschützte Marken, die weder in Anzeigentexten noch als Anzeigen-URL verwendet werden dürfen. DA Direkt behält sich vor, die Seiten vor Vertragsschluss mit dem Publisher, aber auch jederzeit während der Vertragsbeziehung die o.g. Kriterien zu überprüfen und den Vertragsschluss abzulehnen bzw. den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Website des Publishers nicht den o.g. Kriterien entspricht.

6.      Partnerkonto, Partner-ID

6.1.   Mit erfolgreicher Registrierung des Partners wird ein Partnerkonto angelegt. Das Partnerkonto darf nur durch den Partner, für den es angelegt wurde, genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von DA Direkt gestattet.

6.2.  Jeder Partner darf sich nur einmal bei DA Direkt für die Teilnahme an dem Partner-Programm registrieren. Darüber hinaus darf jeder Partner nur über ein Partnerkonto verfügen. Eine mehrfache Registrierung und die Einrichtung oder Nutzung eines weiteren Partnerkontos bedürfen der schriftlichen Zustimmung von DA Direkt. Die Bestätigung einer weiteren Registrierung des Partners durch DA Direkt stellt keine Zustimmung zur Einrichtung eines weiteren Partnerkontos dar. Eine mehrfache Registrierung und die Einrichtung oder Nutzung mehrerer Partnerkonten durch den Partner ohne Zustimmung von DA Direkt berechtigt DA Direkt zum Ausschluss von der Partner-Plattform.

6.3. Der Partner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Partner die Zugangsdaten abhandengekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies DA Direkt umgehend mitzuteilen.

6.4.   Im Falle einer Änderung der bei der Registrierung erhobenen oder sonst im Partnerkonto hinterlegten Daten hat der Partner die Angaben in seinem Partnerkonto unverzüglich zu aktualisieren oder - soweit dies nicht möglich ist – DA Direkt unverzüglich die Änderungen mitzuteilen.

6.5.   Mit Einrichtung des Partnerkontos weist DA Direkt dem Partner eine individuelle Partner-ID zu.

7.      Bereitgestellte Werbemittel

7.1.   DA Direkt stellt dem Partner über das Partnerkonto Werbemittel, z. B. Textlinks, Werbebanner, QR-Codes, Logos oder – im Einzelfall – E-Mail-Templates, nebst zugehörigen, individuellen Werbemittelcodes zur Verfügung. Eine Nutzung der Werbemittel darf nur unter Verwendung der von DA Direkt hierzu bereitgestellten Werbemittelcodes erfolgen, da anderenfalls eine Zuordnung von über das betreffende Werbemittel erzielten Transaktionen oder Umsätzen zum Publisher nicht möglich ist. Die Abwandlung der Werbemittel bedarf einer gesonderten Freigabe durch die DA Direkt.

7.2.   Der Partner ist verpflichtet, ausschließlich Werbemittel in eigene Websites einzubinden oder sonst zu verwenden, die DA Direkt für den Veröffentlichungszeitpunkt aktuell vorhält. Er ist verpflichtet, Aufforderungen von DA Direkt zur Entfernung bestimmter Werbemittel, insbesondere von nicht mehr aktuellen Werbemitteln, unverzüglich Folge zu leisten und die betreffenden Werbemittel nicht mehr zu verwenden.

7.3.   DA Direkt räumt dem Partner die für die bestimmungsgemäße Einbindung und öffentliche Zugänglichmachung der bereitgestellten Werbemittel erforderlichen Nutzungsrechte an den betreffenden Werbemitteln ein, soweit die Nutzung der Werbemittel im Einklang mit den Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen erfolgt.

7.4.   Der Partner ist verpflichtet, Vorgaben von DA Direkt zum Inhalt von Anbieterkennzeichnungen zu beachten und zu deren Gestaltung die hierzu ggf. von DA Direkt bereitgestellten Mittel zu verwenden oder den sich aus den von DA Direkt ggf. bereitgestellten Mitteln ergebenden Inhalt in die eigenen Anbieterkennzeichnungen zu übernehmen.

8.      Vergütung und Salesabgleich

8.1.   Vergütung
Der Partner erhält eine Vergütung einschließlich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer. Die Vergütungshöhe für die verschiedenen Produkte und Tarife von DA Direkt ist auf der Partner-Plattform hinterlegt und vereinbart. Auslösend für die Tippgebervergütung ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages mit Neukunden, der auf die Tätigkeit des Partners zurückzuführen ist. DA Direkt behält sich das Recht vor, die Vergütungen und Vergütungsregeln jederzeit verändern zu können.

 

8.2.   Salesabgleich

Die eingelaufene Sales sind in der Partnerplattform für den Partner zunächst als „offene Sales“ hinterlegt. Die Sales werden monatlich durch DA Direkt validiert und für die Auszahlung bestätigt oder abgelehnt. Maßgeblich für die Bestätigung der Sales ist das Datawarehouse von DA Direkt. Ein Sales kann frühestens 3 Monate nach Versicherungsbeginn bestätigt werden.

 

Definition für einen zu bestätigen Sale:

·        Der Antrag muss durch DA Direkt erfolgreich policiert werden.

·        Der Antrag darf zum Zeitpunkt der Sales-Validierung nicht storniert oder widerrufen sein.

·        Mindestens die ersten drei Prämienzahlungen müssen an DA Direkt gezahlt sein.

 

8.3.   Zahlung

Bestätigte Sales werden monatlich an den Partner durch den Dienstleister Easy Marketing ausgezahlt.

9.      Vertraulichkeit

Beide Parteien vereinbaren die zeitlich unbefristete Geheimhaltung aller ihnen im Rahmen dieser Zusammenarbeit jeweils bekanntwerdenden Informationen, Kenntnisse und Unterlagen. Diese Informationen dürfen nicht unberechtigt benutzt oder an Dritte weitergegeben werden.

10.   Laufzeit, Beendigung des Vertrags

10.1.  Die Teilnahme am DA Direkt-Partner-Programm beginnt mit der ordnungsgemäßen Registrierung des Publishers über die Webseite www.partner.da-direkt.de und läuft auf unbestimmte Zeit.

10.2.  Der Publisher kann seine Teilnahme am Partnerprogramm jederzeit durch Erklärung in Textform beenden.

10.3. DA Direkt kann die Zusammenarbeit mit einer Frist von 7 Tagen ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für DA Direkt liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:

a)   Ader Partner nachweislich gegen wesentliche Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen samt Anlagen verstößt und diese Verstöße trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch DA Direkt mindestens in Textform (etwa per E-Mail) nicht abstellt;

b) über das Vermögen des Partners ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder die Zahlungsunfähigkeit des Partners festgestellt wird;

c)      der Partner seinen Geschäftsbetrieb einstellt.

10.4.  Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. per E-Mail).

11.   Datenschutz

11.1. Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten nach Maßgabe der Europäischen Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) (Verordnung (EU) 2016/679) und dem anwendbaren nationalen Recht (zusammen mit DSGVO nachfolgend „Datenschutzbestimmungen“). Sie verpflichten ihre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten Mitarbeiter und Bevollmächtigten, diese Ziffer 12 und die anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu befolgen oder haben dies bereits getan.

11.2. Die Parteien handeln als unabhängige Verantwortliche gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO und sind nicht für die Verarbeitungstätigkeiten der jeweils anderen Partei verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn die Parteien als Gemeinsam Verantwortliche oder innerhalb eines Verantwortlicher-Auftragsverarbeiter-Verhältnisses tätig sind, das jedoch durch eine gesonderte Vereinbarung geregelt wird.

12.   Haftung und Freistellung

12.1. Die Partner haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – für fahrlässig, grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist ihre Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn die Partner einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen haben.

Soweit die Haftung der Partner ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der jeweiligen Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12.2. Ist der Partner Betreiber eines Netzwerks mit Sub-Partnern, garantiert er mit seiner Registrierung, diese Teilnahmebedingungen gegenüber seinen Sub-Partnern zu kommunizieren und deren Einhaltung durchzusetzen und zu überwachen. Er haftet vollumfassend für das Verhalten seiner Sub-Partner und stellt DA Direkt von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund des oder im Zusammenhang mit dem Verhalten der Sub-Partner gegen DA Direkt geltend machen.

12.3.  Der Partner verpflichtet sich, im Falle eines Verstoßes gegen die Regelungen dieser Teilnahmebedingungen neben dem Ersatz eventuell hierdurch verursachter Schäden solche angemessenen Kosten und Aufwände zu tragen, die DA Direkt zur Wahrung ihrer Interessen entstehen. Dies umfasst auch durch die hierdurch verursachte Inanspruchnahme durch einen Dritten.

12.4.  Der Partner verpflichtet sich außerdem, für jeden schuldhaften Fall der Zuwiderhandlung gegen Bestimmungen aus diesen Teilnahmebedingungen an DA Direkt eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe in das billige Ermessen von DA Direkt gestellt ist und sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls richtet und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist.

13.   Schlussbestimmungen

13.1.  DA Direkt behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen (AGBs) jederzeit und ohne die Nennung von Gründen nach eigenem Ermessen ändern. Über etwaige Änderungen werden die Partner informiert.

13.2.  Alle Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarungen der Parteien bedürfen der Textform (elektronische Form ausreichend), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist oder sich aus diesen Teilnahmebedingungen etwas anderes ergibt. Dasselbe gilt für die Aufhebung oder Änderung dieses Textformerfordernisses.

13.3.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit des übrigen Teils dieser Teilnahmebedingungen. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung oder den Teil einer solchen Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, den die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bei Abschluss dieser Vereinbarung bekannt gewesen wäre. Das Vorstehende gilt entsprechend, wenn dieser Vereinbarung eine Regelungslücke enthält.

13.4.  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Publishers gelten nur, soweit diese ausdrücklich und schriftlich von DA Direkt bestätigt werden. Unterschriften auf Lieferscheinen unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen etc. gelten in diesem Zusammenhang nicht als schriftliche Zustimmung.

13.5.  Diese Teilnahmebedingungen sowie alle in diesem Zusammenhang entstehenden außervertraglichen Verpflichtungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesen Teilnahmebedingungen ergeben, ist, soweit gesetzlich zugelassen, Frankfurt am Main, Deutschland.

 

Anlage 1:

Informationen zur europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 

Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit sind für DA Direkt von ausschlaggebender Bedeutung. Die Sicherung und der Schutz der uns anvertrauten personenbezogenen Daten ist ein fester Bestandteil des Verhaltenskodex der Zurich Gruppe. 

Wir sehen es daher als unsere Pflicht an, Sie als Vertriebspartner auf die bestehenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten hinzuweisen. Dabei gehen wir davon aus, dass Sie sich dem Ziel – eines bestmöglichen Schutzes zugunsten Ihrer Kunden- ebenfalls verpflichtet fühlen und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben als Geschäftsgrundlage unserer Zusammenarbeit anerkennen.  

Diese Informationen soll sie daher über Ihre eigene Verantwortlichkeit, einige wichtige gesetzliche Regelungen und wichtige praktische Hinweise zum Schutz von Kundendaten informieren.  

 

I. Ihre Verantwortung im Sinne des Datenschutzes 

Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sind Sie selbst verantwortlich.  

Die Vorschriften gelten für alle bei Ihnen lokal vorhandenen personenbezogenen Daten und Informationen, d.h. für sämtliche Kundendaten und die dazugehörigen Vertragsinformationen. Auch Informationen zu Interessenten sind personenbezogene Daten.  

Bei Verletzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben drohen unter Umständen erhebliche Geldbußen.  

 

II. Ihre Pflichten nach der DSGVO 

Im nachfolgenden haben wir die für Sie wichtigsten Pflichten zusammengefasst: 

  • Sie erfüllen die Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen und handhaben die Anträge und Anfragen bzgl. der Betroffenenrechte.
  • Sie haben unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Näheres hierzu finden Sie im Gesetz unter „Datensicherheit und privacy by design/privacy by default“) umzusetzen, um eine rechtmäßige Datenverarbeitung sicherzustellen. 
  • Sie müssen zudem ein Verzeichnis aller Datenverarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen, führen.
  • Sie sind verpflichtet mit der Aufsichtsbehörde auf Anfrage zusammen zu arbeiten.
  • Im Falle einer Datenschutzverletzung müssen Sie unverzüglich (spätestens in 72 Stunden) eine Meldung an die Aufsichtsbehörde durchführen (Näheres hierzu siehe unter „IV Incident Management“) es sei denn, es läge ein Ausnahmegrund vor. Ebenso haben Sie u.U. die betroffenen Personen direkt zu informieren. 
  • Sie haben Risikoanalysen von Datenanwendungen durchzuführen. Führen diese zu einem wahrscheinlich hohen Risiko für betroffene Personen, müssen Sie zusätzlich eine sogenannte „Datenschutz-Folgenabschätzung“ vornehmen. 

  

III. Wichtige Hinweise zum Schutz von Kundendaten 

Nutzen Sie zum Schutz der Kundendaten und zur Vermeidung der vorgenannten Meldepflichten nur verschlüsselte Datenträger für die Speicherung personenbezogener Daten. Dies gilt auch für alle Back-up Medien (externe Festplatten, CDs, USB-Sticks).  

  • Sofern Sie Hardware von Zurich nutzen, dürfen Sie die darauf eingerichteten Sicherheitsvorkehrungen nicht aufheben oder verändern. 
  • Sofern Sie eigene Hardware nutzen, müssen Sie unbedingt dafür sorgen, dass auf diesen eine geeignete Verschlüsselungssoftware installiert ist, die den von Zurich genutzten Schutzvorrichtungen entspricht, insbesondere den Anforderungen des Grundsatzkatalogs des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik. 
  • Back-ups dürfen ebenfalls nur in verschlüsselter Form erfolgen. Gern informieren wir Sie über die bestehenden Möglichkeiten zur Verschlüsselung. 
  • Ihre Speichermedien sollten stets sichtgeschützt gelagert und nach Büroschluss weggeschlossen werden. 

 

IV. Incident Management (Verhalten bei Datenschutzpannen bzw. -verstößen)  

Nicht zuletzt durch den Beitritt mehrerer Gesellschaften der ZGD zum Datenschutz-Code of Conduct (CoC), sondern insbesondere gerade durch die DSGVO gewinnt der Datenschutz und damit auch das Verhalten des Einzelnen für unser Unternehmen massiv an Bedeutung.  

Vor diesem Hintergrund wurden unter Einbeziehung von Legal Verhaltensregelungen und Prozesse für den Fall eines Datenschutz-Incidents erarbeitet, mit denen ein rechtskonformes, risikominimiertes und effizientes Management des Incidents sichergestellt ist.  

Ein Incident in diesem Sinne liegt immer dann vor, wenn unbefugte Dritte von personenbezogenen Daten der Zurich unrechtmäßig Kenntnis erlangen  ("Incident"), dies kann z.B. der Fall sein, wenn Hardware verloren oder entwendet wird, auf der personenbezogene Daten von Zurich hinterlegt sind, z.B. in E-Mails, Mitarbeiter versehentlich personenbezogene Daten an nichtberechtigte Empfänger, z.B. aufgrund einer Adressverwechselung, übermitteln, aufgrund eines Anwendungsfehlers durch unberechtigte User Zugriff auf personenbezogene Daten genommen werden kann u.ä.  

 

 

Anlage 2: (Auszug aus der DSGVO) 

Artikel 33 DSGVO „Meldepflicht von Verletzungen an die Aufsichtsbehörde“ 

 

1.        Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der gemäß Artikel 55 zuständigen Aufsichtsbehörde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Erfolgt die Meldung an die Aufsichtsbehörde nicht binnen 72 Stunden, so ist ihr eine Begründung für die Verzögerung beizufügen. 

 

2.      Wenn dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, meldet er diese dem Verantwortlichen unverzüglich. 

 

3.        Die Meldung gemäß Absatz 1 enthält zumindest folgende Informationen: 

 

a. eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze; 

 

b.   den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen; 

 

c.    eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten; 

 

d. eine Beschreibung der von dem Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen. 

 

4.   Wenn und soweit die Informationen nicht zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, kann der Verantwortliche diese Informationen ohne unangemessene weitere Verzögerung schrittweise zur Verfügung stellen. 

 

5.       Der Verantwortliche dokumentiert Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten einschließlich aller im Zusammenhang mit der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten stehenden Fakten, von deren Auswirkungen und der ergriffenen Abhilfemaßnahmen. Diese Dokumentation ermöglicht der Aufsichtsbehörde die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Artikels. 

 

Artikel 34 „DSGVO Benachrichtigung von Verletzungen an die Betroffenen“ 

 

1.     Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so benachrichtigt der Verantwortliche die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung.

 

2.    Die in Absatz 1 genannte Benachrichtigung der betroffenen Person beschreibt in klarer und einfacher Sprache die Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und enthält zumindest die in Artikel 33 Absatz 3 Buchstaben b, c und d genannten Informationen und Empfehlungen. 

 

3.    Die Benachrichtigung der betroffenen Person gemäß Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:  

 

a.   der Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat und diese Vorkehrungen auf die von der Verletzung betroffenen personenbezogenen Daten angewandt wurden, insbesondere solche, durch die die personenbezogenen Daten für alle Personen, die nicht zum Zugang zu den personenbezogenen Daten befugt sind, unzugänglich gemacht werden, etwa durch Verschlüsselung, 

 

b.  der Verantwortliche durch nachfolgende Maßnahmen sichergestellt hat, dass das hohe Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen gemäß Absatz 1 aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr besteht, 

 

c. dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. In diesem Fall hat stattdessen eine öffentliche Bekanntmachung oder eine ähnliche Maßnahme zu erfolgen, durch die die betroffenen Personen vergleichbar wirksam informiert werden. 

 

4.  Wenn der Verantwortliche die betroffene Person nicht bereits über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten benachrichtigt hat, kann die Aufsichtsbehörde unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit, mit der die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu einem hohen Risiko führt, von dem Verantwortlichen verlangen, dies nachzuholen, oder sie kann mit einem Beschluss feststellen, dass bestimmte der in Absatz 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.